

Beurteilung der Demeter-Lebensmittel
Nicht nur die Inhaltsstoffe, sondern auch die Verarbeitungs-prozesse beeinflussen die Qualität des Nahrungsmittels. Des-halb werden bei der Beurteilung von Demeter-Lebensmitteln neben analytischen, mikrobiologischen und sensorischen Un-tersuchungen auch Methoden zur ganzheitlichen Darstellung der Lebenskräfte angewendet (z.B. bildschaffende Methoden).
Beschreibung des Produktes
Nur ein Produkt, dessen Zusammensetzung und Entstehungsge-schichte vollkommen transparent dem Händler und Verbraucher dargelegt wird, ist ein ehrliches Produkt. Eine klare Dekla-ration ist der erste Schritt.
Ökologie
Anbau, Verarbeitung und Vertrieb der Demeter-Produkte soll-ten möglichst umweltverträglich erfolgen. Bei allen Schrit-ten steht die Verantwortung für Mensch und Natur im Vorder-grund.
Die Grundsätze in der Demeter-Verarbeitung
Kritisch und deshalb bei Demeter nicht zugelassen sind:
Über- und Unterdruck, beides zerstört Strukturen und schädigt die Vitalkräfte. Extremstes Beispiel ist das Extrudieren.
Rekonstitution: Wasser, selbst Quellwasser kann die Flüssigkeit in der Milch oder in der Frucht nicht erset-zen, denn es ist eine ganz andere Qualität: die Flüssig-keit in der Milch ist geprägt durch den Organismus der Kuh und hat damit eine ganz besondere Qualität. Und ge-nauso ist es beim Apfel, die Flüssigkeit im Apfelsaft ist durch den ganzen Baum hindurchgegangen, von der Wur-zel bis hinein in die Frucht, ist geprägt von Sonnen-licht, Wärme und kühlen Nächten, von den Kräften, die während der Vegetationszeit auf die Pflanze wirkten.
Starke mechanische Bearbeitung schädigt die Vitalquali-tät, wie z.B. das Homogenisieren der Milch.
Temperaturen und Dauer: Kritisch ist nicht nur die Höhe oder Tiefe der Temperaturen, sondern auch die Zeitdauer, z.B.:
- Pasteurisieren: Rasches Erhitzen auf 72° und an-schliessend rasches Abkühlen ist schonender als langsames Erhitzen und langsames Abkühlen (die Verweildauer auf den hohen Temperaturen ist sonst zu lang)
- Tiefgefrieren soll bei mindestens –40° geschehen, damit das Kühlgut schnell und gründlich abgekühlt und damit das Lebensmittel nicht verdorben wird. Anschliessend genügt die Lagerung bei minus 20°.
Grundsätze bei den Hilfs- und Zusatzstoffen
Hier gilt der Grundsatz: nur was unbedingt notwendig ist (Liste weiter unten)
Beispiele:
- Brote und Backwaren: keine Emulgatoren und als Backhilfsmittel nur weinsteinsaures Backpulver
(d.h. nur mit Natriumbicarbonat oder Kaliumbicarbonat)
- Joghurt: ohne das Beifügen von Milchpulver
- Fleischprodukte: ohne Nitritpökelsalz
- Salz: ohne Jod, Fluor und Rieselhilfsmittel
Mehrwert für die Konsumenten
Wenig und schonende Verarbeitung und nur sehr beschränkte Zusatz- und Hilfsstoffe ist aktive Gesundheitsvorsorge (Salutogenese), denn die Produkte haben
-
mehr Inhaltsstoffe
-
mehr Geschmack
Liste der für Demeter-Produkte (Lebensmittel und Kosmetika)
zugelassenen Hilfsstoffe
BB Brot und Backwaren | MI Milchprodukte |
FW Fleisch und Wurst |
OG Obst und Gemüse |
KG Kräuter und Gewürze |
SM Süssungsmittel
| Hilfsstoff |
|
Produkt
gruppe |
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Einschränkung/Anmerkungen |
| Trennmittel: Bienenwachs, Carnaubawachs, pflanzliche Öle |
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BB |
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| Lab |
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MI |
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Überzugsmassen nicht gefärbt
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|
MI |
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nur für Käse
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| - Bienenwachs |
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(ohne weitere Zusätze wie niedermolekulare Polyolefine), |
| - Mikrokristalline Wachse |
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Polyisobutylen, Butylkautschuk, Cyclokautschuk; Für Käse nur nicht gefärbte Wachse |
| Kunststoffdispersionen |
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MI |
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ohne Fungizide als Überzugsmasse bei Käse |
| Milchsäure |
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FW |
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nur zur Behandlung von Naturdärmen |
| Starterkulturen |
|
FW
MI
OG
BB |
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keine mit Hilfe der Gentechnik hergestellte Kulturen
als Sauerteig |
CO2 Kohlendioxid
N2 Stickstoff |
|
|
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beide sind generell zugelassen als Verarbeitungshilfsstoff |
| Kalkmilch |
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SM |
|
zum Entfernen unerwünschter Stoffe |
| Enzyme |
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OG, SM |
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keine chemisch konservierten Enzyme;
nur anzuwenden bei schwierigen Pressungen (Obst und Gemüse), auch in getrockneter Form (nicht gentechnisch verändert). |
| Filtermaterialien |
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OG |
|
keine asbesthaltigen Materialien |
| Kieselgur |
|
OG |
|
nur mit besonderer Genehmigung |
| Aktivkohle |
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SM |
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Klären von Agavendicksaft |
| Speisegelatine |
|
OG |
|
nur mit besonderer Genehmigung |
| Bentonite |
|
OG |
|
nur mit besonderer Genehmigung |
| Ethylen |
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OG |
|
nur zur Bananenreifung |
| Alaun |
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OG |
|
nur für die Reifung der Bananen |
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